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In Bezug auf die Wirkstoffe Tetrachlorkohlenstoff und Omethoat wurde nie deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln in der Union genehmigt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 149/2008 der Kommission wurden vorläufige RHG für Tetrachlorkohlenstoff in Getreide und mit der Verordnung (EU) 2017/1135 der Kommission für Omethoat in verschiedenen Erzeugnissen festgelegt.
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethoat wurden im Hinblick auf die Verwendung bei Kirschen widerrufen. Daher sollten die…
Die Nichtaufnahme von Ethoxyquin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch die Entscheidung 2011/143/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Methoxychlor ist nicht als Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen und darf daher in der Union…
Die Nichtaufnahme von Tricyclazol in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde mit der Entscheidung 2008/770/EG der Kommission festgelegt. Nachdem erneut ein…
Die Nichtaufnahme von Acetochlor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1372/2011 der Kommission festgelegt.…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.