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Zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung (EU) 2016/1011 wurde davon ausgegangen, dass Drittstaaten bis Ende 2021 vergleichbare gesetzliche Regelungen für finanzielle Referenzwerte erlassen würden und dass die Verwendung von Referenzwerten aus Drittstaaten durch beaufsichtigte Unternehmen in der Union durch Gleichwertigkeitsbeschlüsse der Kommission oder durch Anerkennung oder Übernahme durch die zuständigen Behörden sichergestellt würde. In dieser Hinsicht wurden jedoch nur begrenzt Fortschritte erzielt. Die Unterschiede beim Anwendungsbereich der Regulierungsvorschriften für finanzielle Referenzwerte in der Union und in Drittstaaten sind erheblich. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die Verfügbarkeit von Referenzwerten aus Drittstaaten für die Verwendung in der Union nach dem Ende des Übergangszeitraums sicherzustellen, sollte die Kommission bis zum 15. Juni 2023 einen Bericht über die Überprüfung des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/1011, in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung, vorlegen, insbesondere im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Verwendung von Referenzwerten aus Drittstaaten in der Union. In diesem Bericht sollte die Kommission die Folgen des weitreichenden Anwendungsbereichs einer solchen Verordnung für Administratoren und Nutzer von Referenzwerten in der Union analysieren, was auch die Analyse der fortgesetzten Verwendung von Referenzwerten aus Drittstaaten bereitgestellt werden, einschließt. Die Kommission sollte insbesondere prüfen, ob die Verordnung (EU) 2016/1011 weiter geändert werden muss, um ihren Anwendungsbereich nur auf Administratoren bestimmter Arten von Referenzwerten oder auf Administratoren, deren Referenzwerte in der Union eine weitgehende Nutzung erfahren, zu beschränken.
Bis zum 15. Juni 2023 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Anwendungsbereich dieser Verordnung vor, insbesondere im…
Da eine gründliche Überprüfung des Anwendungsbereichs von Verordnung (EU) 2016/1011 und ihren Bestimmungen über Referenzwerte, die von in Drittstaaten…
Verträge, bei denen es sich nicht um Finanzkontrakte im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 handelt, oder Finanzinstrumente, die nicht unter den Begriff des…
Referenzwerte aus Drittstaaten, wenn ihre Einstellung oder Abwicklung das Funktionieren der Finanzmärkte in der Union erheblich stören oder ein Systemrisiko für…
Mit der Verlängerung des Übergangszeitraums für Referenzwerte aus Drittstaaten könnte ein Anreiz für Administratoren von Referenzwerten in der Union geschaffen…
Für Referenzwerte, die von der Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 in einem Mitgliedstaat als kritisch eingestuft wurden und deren Einstellung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.