Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verlängerung des Übergangszeitraums für Referenzwerte aus Drittstaaten könnte ein Anreiz für Administratoren von Referenzwerten in der Union geschaffen werden, ihre Tätigkeiten in einen Drittstaat zu verlagern, um nicht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1011 zu unterliegen. Um eine solche Umgehung zu verhindern, sollten Administratoren, die ihre Tätigkeiten während des Übergangszeitraums aus der Union in einen Drittstaat verlagern keinen Zugang zum Unionsmarkt erhalten, wenn sie den Anforderungen aus Verordnung (EU) 2016/1011 nicht entsprechen.
Da eine gründliche Überprüfung des Anwendungsbereichs von Verordnung (EU) 2016/1011 und ihren Bestimmungen über Referenzwerte, die von in Drittstaaten…
Zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung (EU) 2016/1011 wurde davon ausgegangen, dass Drittstaaten bis Ende 2021 vergleichbare gesetzliche Regelungen für…
Referenzwerte aus Drittstaaten, wenn ihre Einstellung oder Abwicklung das Funktionieren der Finanzmärkte in der Union erheblich stören oder ein Systemrisiko für…
Verträge, bei denen es sich nicht um Finanzkontrakte im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 handelt, oder Finanzinstrumente, die nicht unter den Begriff des…
Das Verfahren zur Bestimmung des Referenzmitgliedstaats für Referenzwert-Administratoren in Drittländern, die eine Anerkennung in der Union beantragen, ist…
Um den Arbeitnehmern, die das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, genießen, zu helfen, dieses Recht wirksam auszuüben, stehen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.