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Die Mitgliedstaaten, und gegebenenfalls ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, sind dafür zuständig, die Unionsbürgerinnen und -bürger, einschließlich derjenigen, die potenziell in den Genuss der Reserve kommen, mittels Informations- und Kommunikationsmaßnahmen über die Rolle, die Ergebnisse und die Wirkung des Unionsbeitrags aus der Reserve zu informieren und diese Aspekte bekannt zu machen sowie in diesem Zusammenhang das Bewusstsein für die Veränderungen, die sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ergeben, zu schärfen.
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