Art. 3 32021R1842Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 10. Mai 2022 hinsichtlich…
Art. 2 32021R1841VERORDNUNG (EU) 2021/1841 DER KOMMISSION vom 20. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 6-Benzyladenin und Aminopyralid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 10. Mai…
Art. 2 32020R1633VERORDNUNG (EU) 2020/1633 DER KOMMISSION vom 27. Oktober 2020 zur Änderung der Anhänge II, III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azinphosmethyl, Bentazon, Dimethomorph, Fludioxonil, Flufenoxuron, Oxadiazon, Phosalon, Pyraclostrobin, Repellentien: Tallöl und Teflubenzuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 25. Mai…
Art. 2 32021R1881VERORDNUNG (EU) 2021/1881 DER KOMMISSION vom 26. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Imidacloprid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, die vor dem 16. Mai 2022 in der Union hergestellt wurden oder in die Union eingeführt wurden, gilt im Hinblick auf den Wirkstoff Imidacloprid…
Art. 2 32022R0078VERORDNUNG (EU) 2022/78 DER KOMMISSION vom 19. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dazomet, Hexythiazox, Metam und Methylisothiocyanat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 9.…
Art. 2 32020R1566VERORDNUNG (EU) 2020/1566 DER KOMMISSION vom 27. Oktober 2020 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bupirimat, Carfentrazon-ethyl, Ethirimol und Pyriofenon in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 17. Mai…