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Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 hat die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile der Verfügbarkeit von Daten über Gesundheitsausgaben und ihre Finanzierung berücksichtigt wurden. Variablen zu Gesundheitsausgaben und ihrer Finanzierung sollten erfasst werden, um sicherzustellen, dass EU-weite Daten für Entscheidungen im Bereich Gesundheits- und Sozialpolitik zur Verfügung stehen.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 hat die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile der Verfügbarkeit…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile einer Verfügbarkeit von Daten…
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und bewertet. Diese Analyse ergab, dass die Verfügbarkeit…
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 ist eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und bewertet worden. Diese Analyse ergab, dass die Verfügbarkeit…
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 initiierte die Kommission in den Jahren 2015 und 2018 Pilotstudien, die von den Mitgliedstaaten…
Aus der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 ergibt sich, dass die Daten und Metadaten über Gesundheitsausgaben und ihre Finanzierung im Wege von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.