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Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 hat die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile der Verfügbarkeit von Variablen zu Gesundheitsversorgungseinrichtungen, Humanressourcen im Bereich der Gesundheitsversorgung und Nutzung der Gesundheitsversorgung mit den Kosten der Datenerhebung abgewogen wurden. Der Analyse zufolge sollten diese Variablen zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und der Verfügbarkeit unionsweiter Daten erhoben werden.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 hat die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile der Verfügbarkeit…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile einer Verfügbarkeit von Daten…
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und bewertet. Diese Analyse ergab, dass die Verfügbarkeit…
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 ist eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und bewertet worden. Diese Analyse ergab, dass die Verfügbarkeit…
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 initiierte die Kommission in den Jahren 2015 und 2018 Pilotstudien, die von den Mitgliedstaaten…
In der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 sind die in den Bereich Gesundheitsversorgung fallenden Themen festgelegt, für die Daten und Metadaten zur Erstellung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.