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Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und bewertet. Diese Analyse ergab, dass die Verfügbarkeit vergleichbarer unionsweiter Daten für gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen sowie für wissenschaftliche Zwecke von großem Nutzen sein dürfte. Die Nutzung gemeinsamer Instrumente sollte eine länderübergreifende Kohärenz der Daten ermöglichen, auch wenn die damit verbundenen Kosten je nach dem Grad der Integration der erforderlichen Variablen und Methoden in den bestehenden nationalen Befragungen unterschiedlich ausfallen.
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 ist eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und bewertet worden. Diese Analyse ergab, dass die Verfügbarkeit…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile einer Verfügbarkeit von Daten…
Die Unterschiede der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen erschweren den Vergleich, und die Erfassung statistischer Daten sollte für die…
Gegebenenfalls sollte die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen und dafür sorgen, dass ihr Vorgehen unter Berücksichtigung der erwarteten Vorteile…
Damit die Kohärenz und Vergleichbarkeit der nach den Grundsätzen von Artikel 338 Absatz 2 AEUV erstellten europäischen Sozialstatistiken sichergestellt wird,…
Während Kosten-Nutzen-Analysen durch einen Vergleich sämtlicher Kosten und Vorteile Aufschluss über die Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Wohlstand…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.