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Am 30. Juni 2016 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von 2-Methyl-1-(2-(5-(p-tolyl)-1H-imidazol-2-yl)piperidin-1-yl)butan-1-on (FL-Nr. 16.134) als Aromastoff in Lebensmitteln gestellt, die unter die Lebensmittelkategorie 05.3 (Kaugummi) fallen, die in der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe aufgeführt sind. Der Antrag wurde der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit gemeldet, die um ein Gutachten ersucht wurde. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission den Antrag anschließend auch den Mitgliedstaaten zugänglich.
Am 10. August 2012 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von…
Am 15. Januar 2019 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von (E)-3-Benzo[1,3]Dioxol-5-yl-N,N-Diphenyl-2-Propenamid (FL-Nr. 16.135)…
Am 7. Dezember 2015 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von 2-(4-Methylphenoxy)-N-(1H-pyrazol-3-yl)-N-(thiophen-2-ylmethyl)acetamid…
Am 17. Dezember 2019 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von 2-Hydroxy-4-methoxybenzaldehyd (FL-Nr. 05.229) als Aromastoff in…
Am 16. März 2020 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von 3-[3-(2-Isopropyl-5-methyl-cyclohexyl)-ureido]-buttersäureethylester…
Am 7. November 2022 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Hesperetin-Dihydrochalkon (FL-Nr. 16.137) als Aromastoff in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.