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Es wird davon ausgegangen, dass die Sektoren, die Beschichtungen und Membranen aus Polyurethan oder synthetische Fasern herstellen, mehr Zeit bis zur Einhaltung der DNEL-Werte für die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber N,N–Dimethylformamid benötigen. Daher werden längere Übergangszeiträume für die betreffenden Sektoren vorgeschlagen, nämlich 36 Monate für die Polyurethanbeschichtungen und -membranen herstellenden Sektoren, in denen N,N–Dimethylformamid als Lösungsmittel für die Beschichtung von Textilien oder Papiermaterialien im direkten oder im Transferverfahren oder für die Produktion von Polyurethanmembranen verwendet wird, und 48 Monate für Hersteller synthetischer Fasern, die N,N–Dimethylformamid als Lösungsmittel zum Trocken- oder Nassspinnen synthetischer Fasern verwenden.
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um sich auf die vorgeschlagene Beschränkung einzustellen; insbesondere sollten nachgeschaltete…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird folgender Eintrag hinzugefügt: „76. N,N-Dimethylformamid CAS-Nr. 68-12-2 EG-Nr. 200-679-5 1. Darf nach dem…
Der Branche sollte eine angemessene Frist für die Anpassung an die neuen Anforderungen eingeräumt werden, innerhalb der sie die erforderlichen Änderungen an der…
Der SEAC stimmte den vom RAC vorgeschlagenen Ausnahmen zu. Außerdem schlug der SEAC eine Übergangsfrist von drei Jahren anstelle der im Dossier gemäß Anhang XV…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC ist die Kommission der Auffassung, dass von einer Exposition…
Am 5. Dezember 2019 verabschiedete der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (im Folgenden „SEAC“) der Agentur seine Stellungnahme , in der er zu dem Schluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.