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Der SEAC empfahl im Einklang mit dem Dossier nach Anhang XV, die Anwendung der Beschränkung um 18 Monate zu verschieben, um den Interessenträgern ausreichend Zeit für die vollständige Umsetzung der Beschränkungsanforderungen einzuräumen. Der SEAC empfahl ferner einen längeren Übergangszeitraum für DMAC im Bereich der Herstellung von Chemiefasern (48 Monate), um eine schrittweise Einführung besser geeigneter, aber auch kostspieligerer Technologien zur Risikominderung — vor allem lokale Absauganlagen — zu ermöglichen, um der Exposition durch Einatmen zu begegnen.
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um angemessene Maßnahmen für die Einhaltung der Beschränkung zu ergreifen. Daher sollte die…
Der SEAC empfahl, die Anwendung der Beschränkung um 48 Monate aufzuschieben, um allen Akteuren genügend Zeit für die vollständige Umsetzung der…
Der SEAC empfahl im Einklang mit der im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Mindestübergangsfrist eine Übergangsfrist von 24 Monaten bis zur Anwendung der…
Der SEAC stimmte den vom RAC vorgeschlagenen Ausnahmen zu. Außerdem schlug der SEAC eine Übergangsfrist von drei Jahren anstelle der im Dossier gemäß Anhang XV…
Der SEAC empfahl, die Anwendung der Beschränkung für alle Sektoren um 24 Monate zu verschieben, um den Interessenträgern ausreichend Zeit für die Umsetzung der…
Der SEAC stimmte den Schlussfolgerungen des Dossiers nach Anhang XV zu, die Anwendung der Beschränkung um zwei Jahre zu verschieben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.