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Durch die Aufnahme der in Artikel 57 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten inhärenten Eigenschaften in die Einträge für DEHP, BBP, DBP und DIBP liegt der für diese Stoffe in Gemischen geltende Konzentrationsgrenzwert für die Zwecke der Ausnahme gemäß Artikel 56 Absatz 6 der genannten Verordnung somit bei 0,1 % Massenanteil.
die spezifischen Konzentrationsgrenzwerte nach Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember…
Für die in dieser Verordnung aufgelisteten polybromierten Diphenylether (PBDE), einschließlich Decabromdiphenylether (DecaBDE) wird der Konzentrationsgrenzwert…
Die Einträge 4 bis 7 in der Tabelle in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden durch folgende Einträge ersetzt: Eintrag Nr. Stoff Inhärente…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Gemische mit einer NMP-Konzentration von 0,3 % oder mehr als…
Die Beschränkung im Rahmen der Einträge 28, 29 und 30 von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verweist auf einen spezifischen Konzentrationsgrenzwert,…
Was die in der Verordnung (EU) 2019/1021 aufgeführten PBDE betrifft, sollte der Konzentrationsgrenzwert für die Summe dieser Stoffe in Abfällen auf 500 mg/kg…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.