Erwägungsgrund 7 32021R2048
Um sicherzustellen, dass diese Tarifmaßnahmen nur Wirtschaftsbeteiligten im Gebiet der Kanarischen Inseln zugutekommen, sollten die Aussetzungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission von der Endverwendung der Waren abhängig gemacht werden.