Art. 123 32021R2085Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Die anderen Mitglieder als die Union verfügen gemeinsam über 50 % der Stimmrechte.
Art. 167 32021R2085Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Die 6G-IA verfügt über 50 % der Stimmrechte.
Art. 16 Abs. 3 32021R2085Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Sofern in Teil 2 nichts anderes bestimmt ist, verfügt die Union über 50 % der Stimmrechte. Die Stimmrechte der Union sind nicht teilbar. Die Stimmrechte der…
Art. 93 Abs. 2 32021R2085Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Die anderen Mitglieder als die Union verfügen gemeinsam über 50 % der Stimmrechte.
Art. 54 Abs. 1 32021R2085Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Die anderen Mitglieder als die Union verfügen gemeinsam über 50 % der Stimmrechte.