Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zusätzlich zu den in Artikel 5 genannten Aufgaben hat das Gemeinsame Unternehmen SESAR3 die folgenden Aufgaben:
Koordinierung der Aufgaben in der Definitionsphase der Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum, Überwachung der Durchführung des SESAR-Projekts und erforderlichenfalls Änderung des europäischen ATM-Masterplans;
Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsaspekte des europäischen ATM-Masterplans, indem insbesondere
die Arbeiten in der SESAR-Entwicklungsphase im Einklang mit dem europäischen ATM-Masterplan organisiert, koordiniert und überwacht werden, einschließlich der Forschungs- und Innovationstätigkeiten mit geringem Technologie-Reifegrad (0-2);
SESAR-Lösungen bereitgestellt werden, bei denen es sich um anwendbare Ergebnisse der SESAR-Entwicklungsphase handelt, mit denen neue oder verbesserte standardisierte und interoperable Betriebsverfahren oder Technologien eingeführt werden;
sichergestellt wird, dass die zivilen und militärischen Interessenträger der Luftfahrt einbezogen werden, insbesondere Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer, Berufsverbände, Flughäfen, Hersteller und die jeweiligen Wissenschaftseinrichtungen oder Wissenschaftskreise;
Erleichterung einer beschleunigten Markteinführung von SESAR-Lösungen, indem
großmaßstäbliche Demonstrationstätigkeiten organisiert und koordiniert werden;
für eine enge Koordinierung mit der EASA Sorge getragen wird, damit die EASA rechtzeitig regulatorische Maßnahmen ausarbeiten kann, die unter die Verordnung (EU) 2018/1139 und die einschlägigen Durchführungsbestimmungen fallen;
die damit verbundenen Normungstätigkeiten gefördert werden, und zwar in enger Zusammenarbeit mit den Normungsgremien und der EASA sowie mit der Stelle, die eingerichtet wurde, um die Aufgaben der SESAR-Errichtungsphase im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 409/2013 der Kommission zu koordinieren.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.