Erwägungsgrund 3 32021R2085
Um Prioritäten umzusetzen und Wirkung zu erzielen, sollten europäische Partnerschaften durch umfassende Beteiligung einschlägiger Interessenträger in ganz Europa entwickelt werden, darunter Industrie, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen, die auf lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene im öffentlichen Auftrag tätig sind, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen wie Stiftungen, die Forschung und Innovation fördern oder in diesen Bereichen tätig sind. Ebenso sollten sie zu den Maßnahmen gehören, mit denen die Zusammenarbeit zwischen privaten oder öffentlichen Partnern auf internationaler Ebene gestärkt wird, unter anderem durch die Bündelung von Forschungs- und Innovationsprogrammen und grenzübergreifenden Investitionen in Forschung und Innovation, von denen sowohl die Menschen als auch die Unternehmen profitieren, wobei jedoch der Schutz der Unionsinteressen in strategischen Bereichen sichergestellt werden muss.