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Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten von gemeinsamen Unternehmen sollten gemäß den Artikeln 12 und 13 der Verordnung über „Horizont Europa“ über „Horizont Europa“ finanziert werden. Um größtmögliche Wirkung zu erzielen, sollten die gemeinsamen Unternehmen enge Synergien mit anderen Initiativen von „Horizont Europa“ und anderen Programmen und Finanzierungsinstrumenten der Union entwickeln, insbesondere mit solchen, die die Einführung innovativer Lösungen, Bildung und regionale Entwicklung unterstützen, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken und Ungleichgewichte abzubauen.
Mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (im Folgenden…
Um diesen Anliegen Rechnung zu tragen und die ehrgeizigeren Ziele für europäische Investitionen zu erreichen, sollte mit „Horizont Europa“ eine umfassende…
Um die kohärente Anwendung von Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung über „Horizont Europa“ zu gewährleisten, sollten die gemeinsamen Unternehmen für Kohärenz mit…
Um einen kohärenten Ansatz zu gewährleisten und die wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen…
Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „Horizont Europa“ (im Folgenden „Horizont…
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/695 besteht das allgemeine Ziel von „Horizont Europa“ darin, mit den Investitionen der Union in Forschung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.