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Gemeinsame Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ausreichend über die Tätigkeiten der gemeinsamen Unternehmen informiert sind, rechtzeitig Informationen über die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Tätigkeiten bereitstellen können und die Möglichkeit haben, einen Beitrag zu den Vorbereitungs- und Entscheidungsprozessen zu leisten. Ein solcher Dialog mit den Mitgliedstaaten ist vor dem Hintergrund der Synergien und der Notwendigkeit, die Anstrengungen und Maßnahmen auf nationaler, regionaler, Unions- und europäischer Ebene aufeinander abzustimmen, besonders wichtig, um eine größere Wirkung zu erzielen. Gemeinsame Unternehmen ohne direkte oder indirekte Einbindung von Mitgliedstaaten als Mitglieder oder konstituierende Rechtsträger sollten eine Gruppe der Vertreter der Staaten einrichten, um die Tätigkeiten der gemeinsamen Unternehmen mit den auf nationaler und regionaler Ebene ergriffenen Strategien und Maßnahmen in Einklang zu bringen.
Die gemeinsamen Unternehmen sollten ihre Geschäftstätigkeit in offener und transparenter Weise ausüben; daher sollten sie alle relevanten Informationen…
Um sicherzustellen, dass die gemeinsamen Unternehmen die Standpunkte und Ansichten der Interessenträger aus der gesamten Wertschöpfungskette in ihren jeweiligen…
Die Leitung gemeinsamer Unternehmen sollte sicherstellen, dass ihre Entscheidungsprozesse mit den sich rasch wandelnden sozioökonomischen und technologischen…
Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit die Arbeitnehmer gemeinschaftsweit operierender Unternehmen oder Unternehmensgruppen angemessen informiert und…
Damit die in diesem Beschluss festgelegten allgemeinen Ziele und die Digitalziele auch erreicht werden und alle Mitgliedstaaten einen wirksamen Beitrag dazu…
Die wirksame Umsetzung der empfohlenen Strategien, Maßnahmen und Aktionen sowie der nationalen Fahrpläne und die Anpassungen hierzu sind für die Erreichung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.