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Dem Gemeinsamen Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien gehören Mitgliedstaaten und assoziierte Länder als Mitglieder des Rates der öffentlichen Körperschaften an, weshalb keine Gruppe der Vertreter der Staaten eingerichtet werden sollte.
Jeder Teilnehmerstaat entsendet seine Vertreter in die Gremien des Gemeinsames Unternehmen für Chips und benennt den nationalen Rechtsträger bzw. die nationalen…
Auf Einladung des Rates der öffentlichen Körperschaften können alle Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, die keine Mitglieder des Gemeinsames Unternehmen…
Gemeinsame Unternehmen richten vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Artikels nach den Vorgaben in Teil 2 eine Gruppe der Vertreter der Staaten ein; eine…
Dem Gemeinsamen Unternehmen „Global Health EDCTP3“ gehören Mitgliedstaaten und assoziierte Länder als Mitglieder der EDCTP Association an, weshalb keine Gruppe…
Das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien sollte die finanziellen und technischen Mittel bündeln, die wesentlich sind, um das zunehmende…
Gemeinsame Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ausreichend über die Tätigkeiten der gemeinsamen Unternehmen informiert sind, rechtzeitig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.