Art. 138 32021R2085
Zusammensetzung des Rates der privaten Mitglieder
(1)
Dem Rat der privaten Mitglieder gehören Vertreter der privaten Mitglieder des Gemeinsames Unternehmen für Chips an.
(2)
Jedes private Mitglied ernennt seine Vertreter sowie einen Hauptvertreter, der über die Stimmrechte im Rat der privaten Mitglieder verfügt.