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Die Eurocontrol-Agentur verfügt über eine geeignete Infrastruktur und die erforderlichen Verwaltungs-, IT-, Kommunikations- und Logistikdienste. Dem Gemeinsamen Unternehmen SESAR3 sollten diese Infrastrukturen und Dienste von Eurocontrol zugutekommen. In diesem Zusammenhang bestehen nur wenige potenzielle Synergien, die durch die Bündelung von Verwaltungsressourcen mit anderen gemeinsamen Unternehmen über ein gemeinsames Back Office erzielt werden könnten. Aus diesem Grund sollte sich das Gemeinsame Unternehmen SESAR3 nicht an den mit dieser Verordnung geschaffenen Back-Office-Vorkehrungen beteiligen.
Artikel 13 gilt nicht für das Gemeinsame Unternehmen SESAR3. Die Back-Office-Vorkehrungen werden von Eurocontrol bereitgestellt.
Leistung eines Beitrags zu den Verwaltungskosten des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 und Unterstützung des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 in den Bereichen…
die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (im Folgenden „Eurocontrol“), vertreten durch ihre Agentur, nachdem sie ihren Beschluss, dem…
Entwicklung eines Forschungs- und Innovationsökosystems für die gesamten Wertschöpfungsketten für Flugverkehrsmanagement und U-Space-Luftraum, das den Aufbau…
Das Gemeinsame Unternehmen SESAR3 sollte auf den Erfahrungen des Gemeinsamen Unternehmens SESAR aufbauen und dessen Koordinierungsfunktion für die ATM-Forschung…
Das neue Gemeinsame Unternehmen SESAR3 sollte in der Lage sein, technische Beiträge zur Unterstützung der Kommission bei Regulierungstätigkeiten im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.