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Um den Übergang von den Regelungen der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 zu den Regelungen der vorliegenden Verordnung zu erleichtern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte mit Maßnahmen zum Schutz der erworbenen Rechte und berechtigten Erwartungen der Begünstigten zu erlassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 152 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung durch Maßnahmen zum Schutz erworbener…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 102 delegierte Rechtsakte zu erlassen, die erforderlich sind, um den reibungslosen Übergang von den…
Um einen reibungslosen Übergang von den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 auf die Vorschriften der vorliegenden Verordnung sicherzustellen, wird…
Um einen reibungslosen Übergang von der Regelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 auf diejenige gemäß der vorliegenden Verordnung sicherzustellen, sollte…
Um einen reibungslosen Übergang von der mit der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 eingeführten Regelung auf die Regelung der vorliegenden Verordnung zu…
Um für einen reibungslosen Übergang von den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 zu den Vorschriften der vorliegenden Verordnung zu sorgen, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.