Erwägungsgrund 105 32021R2116
Die Durchführungsbefugnisse der Kommission sollten sich auch auf Vorschriften für Form und Inhalt der Berichte über die Bewertung der Qualität des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, des Systems für geodatenbasierte Anträge und des Flächenüberwachungssystems und über die von den Mitgliedstaaten zur Abstellung der in diesen Systemen festgestellten Mängel durchzuführenden Abhilfemaßnahmen sowie Einzelheiten dazu, wie diese Berichte der Kommission zu übermitteln oder zur Verfügung zu stellen sind, sowie grundlegende Merkmale und Vorschriften für das System für Beihilfeanträge und das Flächenüberwachungssystem, einschließlich dessen schrittweiser Einführung, erstrecken.