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Aufbauend auf dem bisherigen System der Auflagenbindung („cross-compliance“), das bis 2022 umgesetzt wird, ist im neuen System der Konditionalität die vollumfängliche Gewährung der GAP-Unterstützung an die Bedingung geknüpft, dass die Landwirte und anderen Begünstigten grundlegende Normen in Bezug auf Umwelt, Klimawandel, öffentliche Gesundheit, Pflanzengesundheit und Tierwohl einhalten. Die grundlegenden Normen umfassen eine Liste von Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) in gestraffter Form. Diese Normen sollten den umwelt- und klimapolitischen Herausforderungen und der neuen Umweltarchitektur der GAP besser Rechnung tragen und damit Ausdruck eines gesteigerten Ehrgeizes in den Bereichen Umwelt und Klima sein, wie dies die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ sowie in ihrer Mitteilung über den MFR für die Jahre 2021 bis 2027, der in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegt wurde, dargelegt hat.
Die Konditionalität soll zur Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen, indem die Begünstigten stärker für die Notwendigkeit sensibilisiert…
Im Rahmen dieses Mechanismus sollte die vollumfängliche Gewährung der GAP-Direktzahlungen sowie der Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere…
Durch die Cross-Compliance-Regelung werden grundlegende Anforderungen in Bezug auf Umweltschutz, Klimawandel, Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und…
Die GAB müssen von den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden, damit sie auf der Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs anwendbar werden und die…
Konditionalität ist ein wichtiges Element der GAP, mit dem sichergestellt wird, dass bei den Zahlungen ein hohes Maß an Nachhaltigkeit gefördert wird und für…
In der Mitteilung der Kommission vom 29. November 2017 mit dem Titel „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ werden die Herausforderungen dargelegt, welche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.