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In der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sind Kürzungen und Aussetzungen von monatlichen Zahlungen bzw. Zwischenzahlungen vorgesehen, um die Kontrolle der Recht- und Ordnungsmäßigkeit zu unterstützen. In dem neuen GAP-Umsetzungsmodell sollten diese Instrumente zur Unterstützung einer leistungsorientierten Umsetzung genutzt werden. Zudem sollte der Unterschied zwischen Kürzungen und Aussetzungen deutlicher herausgestellt werden.
Im Einklang mit Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1060 kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, mit denen die Zwischenzahlungen für das…
In der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 sind für die Fonds Kürzungen und Aussetzungen der monatlichen bzw. der Zwischenzahlungen vorgesehen. Obwohl diese…
Im Einklang mit dem neuen GAP-Umsetzungsmodell sollte ein jährlicher Leistungsabschluss eingeführt werden, um zu kontrollieren, ob die Ausgaben gemessen an den…
Zusätzlich zu Artikel 142 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, mit denen die Zwischenzahlungen für das…
Die Aussetzung oder Kürzung der Zwischenzahlungen erfolgt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und lässt die Konformitäts- und…
Um unzulässige Zahlungen zu verhindern und um Mitgliedstaaten einen Anreiz zu bieten, die GFP-Vorschriften einzuhalten, sollten als Sicherungsmaßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.