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Damit die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Finanzierung der GAP-Ausgaben harmonisch verläuft und die Kommission insbesondere die finanzielle Abwicklung seitens der Mitgliedstaaten überwachen und die Rechnungen der zugelassenen Zahlstellen abschließen kann, ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Informationen erfassen und der Kommission übermitteln.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die verfügbaren Informationen, die diese benötigt, um die Überwachung und Evaluierung der GAP gemäß Artikel 141…
Die Mitgliedstaaten, gegebenenfalls auch ihre Regionen, und die Kommission arbeiten zusammen, um unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit…
Damit die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Finanzierung der Ausgaben der GAP harmonisch verläuft und die Kommission…
Die Finanzierung der im Zusammenhang mit der GAP erforderlichen Maßnahmen und Aktionen erfolgt teilweise in geteilter Mittelverwaltung. Um eine wirtschaftliche…
Es ist wichtig, dass alle Beteiligten überprüfen können, ob eine Beihilfe im Einklang mit den geltenden Vorschriften gewährt wird. Die Transparenz staatlicher…
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchsetzung der Maßnahmen ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten den Einfuhrhandel bei Waren, die Gegenstand…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.