Erwägungsgrund 131 32021R2115
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, die Rechte der Landwirte zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen bei gemeinsamen Anforderungen und Indikatoren zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden bestimmte Rechtsakte zur Anpassung gemeinsamer Indikatoren in Bezug auf Output, Ergebnis, Wirkung und Kontext zu erlassen, um technische Probleme bei deren Durchführung zu beheben und Vorschriften zum Verhältnis in GLÖZ-Standard Nr. 1 zu erlassen.