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Um den Datenschutzerfordernissen zu entsprechen, sollten die Begünstigten des EGFL und des ELER über die Veröffentlichung ihrer Daten informiert werden, bevor diese Veröffentlichung stattfindet. Sie sollten auch darauf hingewiesen werden, dass ihre Daten zum Schutz der finanziellen Interessen der Union von Rechnungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Union und der Mitgliedstaaten verarbeitet werden können. Darüber hinaus sollten die Begünstigten auf ihre Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und auf die Verfahren für die Ausübung dieser Rechte hingewiesen werden.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Begünstigten, dass sie betreffende Datengemäß Artikel 98 veröffentlicht werden und dass diese Daten zum Schutz der…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten jedes Jahr die nachträgliche Veröffentlichung der Begünstigten des EGFL und des ELER für die Zwecke von Artikel 49 Absätze 3…
Um den Datenschutzerfordernissen zu entsprechen, sollten die Empfänger von Fondsmitteln über die Veröffentlichung ihrer Daten informiert werden, bevor diese…
Soll das Ziel erreicht werden, dass die Verwendung der Mittel aus dem EGFL und dem ELER einer öffentlichen Kontrolle unterliegt, so müssen bestimmte…
Die Veröffentlichung der Namen der Begünstigten des EGFL und des ELER ermöglicht eine stärkere öffentliche Kontrolle der Verwendung dieser Mittel und ist…
Zudem sollten sich die Durchführungsbefugnisse der Kommission auf Vorschriften für die Form und den Zeitplan der Veröffentlichung der Begünstigten des EGFL und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.