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Die Vorschriften für das nationale Verfahren, das Einspruchsverfahren, die Einstufung der Änderungen als Änderungen durch die Union und Standardänderungen, einschließlich der wichtigsten Vorschriften für die Annahme solcher Änderungen, sowie die zeitweilige Kennzeichnung und Aufmachung, die derzeit in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission festgelegt sind, sind ein wichtiges Element der Regelung zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben im Weinsektor. Aus Gründen der Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 und der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der leichteren Anwendbarkeit sollten diese Bestimmungen in die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgenommen werden.
Für den Schutz einer Ursprungsbezeichnung im Sinne des Artikels 93 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 müssen folgende Anforderungen erfüllt…
die Bedingungen, die beim Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe, der Prüfung durch die Kommission, dem Einspruchverfahren und…
Um den Schutz der berechtigten Interessen der Marktteilnehmer zu gewährleisten, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel…
Die in der vorliegenden Verordnung genannten geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben werden gemäß den Artikeln 26 bis 31, 35…
Um in der Union geschützt zu sein, müssen die Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Wein auf Unionsebene gemäß den von der Kommission…
Angesichts der begrenzten Anzahl Eintragungen geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.