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Die Vorschriften und Auflagen in Bezug auf das Zuckerquotensystem sind Ende des Wirtschaftsjahres 2016/2017 ausgelaufen. Artikel 124 und die Artikel 127 bis 144 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sind nunmehr überholt und sollten aufgehoben werden.
Die Artikel 127 bis 144 sowie die Artikel 192 und 193 gelten bis Ende des Wirtschaftsjahres 2016/2017 für Zucker, d. h. bis zum 30. September 2017.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 werden verschiedene Maßnahmen auf dem Zuckersektor am Ende des Zuckerwirtschaftsjahres 2016/2017 auslaufen, wenn das…
Mit der Reform der Zuckermarktordnung von 2006 wurden weitreichende Änderungen im Zuckersektor der Union eingeführt. Damit die Zuckerrübenerzeuger ihre…
Die Artikel 192 und 193 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sollten aufgehoben werden, da solche Maßnahmen in Anbetracht des Auslaufens der Produktionsregulierung…
Im Interesse der Klarheit sind die Verordnung (EG) Nr. 1261/2001 der Kommission vom 27. Juni 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.…
Im Zuckersektor sind die notwendigen Maßnahmen für den Übergang von der mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 festgelegten Regelung auf die neue Regelung gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.