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Die Artikel 192 und 193 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sollten aufgehoben werden, da solche Maßnahmen in Anbetracht des Auslaufens der Produktionsregulierung im Zuckersektor nicht mehr notwendig sind. Um sicherzustellen, dass der Unionsmarkt durch Einfuhren aus Drittländern angemessen versorgt wird, sollten der Kommission delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse zur Aussetzung von Einfuhrzöllen für Melasse aus Zuckerrohr und Zuckerrüben übertragen werden.
Nach der Streichung der in Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 vorgesehenen Ausfuhrverpflichtung sind Maßnahmen festzulegen, die es ermöglichen, ab 1.…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurde ein Mechanismus eingeführt, mit dem eine ausreichende und ausgewogene Versorgung der Unionsmärkte mit Zucker…
Die Vorschriften und Auflagen in Bezug auf das Zuckerquotensystem sind Ende des Wirtschaftsjahres 2016/2017 ausgelaufen. Artikel 124 und die Artikel 127 bis 144…
Die Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 sollten daher aufgehoben werden —
Da die Maßnahmen zur Vermeidung gescheiterter Abwicklungen und des Vorgehens dagegen durch diese Verordnung auf Unionsebene harmonisiert werden, und die…
Die Verordnungen (EU) Nr. 1381/2013 und (EU) Nr. 390/2014 sollten daher aufgehoben werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.