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Nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 werden verschiedene Maßnahmen auf dem Zuckersektor am Ende des Zuckerwirtschaftsjahres 2016/2017 auslaufen, wenn das Quotensystem abgeschafft wird.
Die Artikel 127 bis 144 sowie die Artikel 192 und 193 gelten bis Ende des Wirtschaftsjahres 2016/2017 für Zucker, d. h. bis zum 30. September 2017.
Mit der Reform der Zuckermarktordnung von 2006 wurden weitreichende Änderungen im Zuckersektor der Union eingeführt. Damit die Zuckerrübenerzeuger ihre…
Im Einklang mit der Verlängerung des Quotensystems bis zum 30. September 2017 sollten in der vorliegenden Verordnung Maßnahmen für die Festsetzung der für den…
Daher sind auf das Wirtschaftsjahr 2006/07 begrenzte besondere Übergangsmaßnahmen vorzusehen, um das Gleichgewicht zwischen dem Markt für Quotenzucker und für…
Um eine ausreichende und ausgewogene Versorgung des Unionsmarkts mit Zucker sicherzustellen, kann die Kommission bis zum Ende des Zuckerwirtschaftsjahres…
In die Verordnung (EG) Nr. 493/2006 wird folgender Artikel 3a eingefügt: Verwendung von Quotenzucker (1) Für die Lieferungen, die bis zum 30. September 2007 im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.