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Wenn die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch einen Erzeuger an einen verarbeitenden Betrieb oder ein Vertriebsunternehmen Gegenstand eines schriftlichen Vertrags oder Angebots gemäß den Artikeln 148 und 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ist und der für die Lieferung zu zahlende Preis durch die Kombination verschiedener im Vertrag festgelegter Faktoren berechnet wird, sollten diese Faktoren, zu denen objektive Indikatoren, Indizes und Berechnungsmethoden gehören können, für die Parteien leicht verständlich sein. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten freiwillige Indikatoren auf der Grundlage verfügbarer objektiver Marktinformationen und Studien festlegen können, die von den Vertragsparteien verwendet werden können.
den Preis für das gelieferte Erzeugnis, der — fest und im Vertrag genannt sein muss und/oder — als Kombination verschiedener im Vertrag festgelegter Faktoren…
den Preis für die gelieferte Milch, der — fest und im Vertrag genannt sein muss und/oder — als Kombination verschiedener im Vertrag festgelegter Faktoren…
den Preis für das gelieferte Erzeugnis, der — fest und im Vertrag genannt sein muss und/oder — als Kombination verschiedener im Vertrag festgelegter Faktoren…
Einschlägige Preisinformationen über die landwirtschaftlichen Betriebsmittel und Erzeugnisse, einschließlich der Merkmale und Gewichtungen der Waren und…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Nutzen Mitgliedstaaten die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Möglichkeiten nicht, kann ein Erzeuger, eine…
Die Untersuchung der Einfuhrtrends, der Bedingungen, unter denen die Einfuhren erfolgen, sowie des durch sie verursachten ernsthaften oder drohenden ernsthaften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.