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Angesichts der gewonnenen Erfahrungen und der Entwicklung des Sektors Milch und Milcherzeugnisse seit dem Auslaufen der Quotenregelung ist es nicht länger angebracht, für Branchenverbände in diesem Sektor besondere Vorschriften für ihre Ziele und Regelungen für ihre Anerkennung vorzusehen.
entziehen sie die Anerkennung, wenn die in diesem Artikel für die Anerkennung vorgesehenen Anforderungen und Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind;
entziehen sie die Anerkennung, wenn die in diesem Artikel für die Anerkennung vorgesehenen Anforderungen und Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind;
Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung;
Abweichend von Absatz 1 können im Erzeugnisbereich Wein keine Branchenverbände anerkannt werden. Abweichend von Satz 1 können die Landesregierungen durch…
Da es angebracht ist, den Sektor Milch und Milcherzeugnisse bei seinem Übergang infolge des Auslaufens der Quotenregelung weiter zu unterstützen und diesen…
Die Erfahrung in verschiedenen Sektoren zeigt, dass die Mitgliedstaaten Branchenverbände auf unterschiedlichen geografischen Ebenen anerkennen können, ohne die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.