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Um zur Verwirklichung der Umweltziele der Union beizutragen, sollten die Mitgliedstaaten Erzeugerorganisationen anerkennen können, die spezifische Ziele im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und Verwertung von Nebenerzeugnissen, Restbeständen und Abfall, insbesondere zum Schutz der Umwelt und zur Förderung des Kreislaufprinzips verfolgen, sowie Erzeugerorganisationen, die Ziele zur Verwaltung von Fonds auf Gegenseitigkeit für jeden Sektor verfolgen. Es ist daher angebracht, die bestehende Liste der Ziele der Erzeugerorganisationen in Artikel 152 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zu erweitern. Um die Transparenz der Erzeugerorganisationen zu erhöhen, sollte es den angeschlossenen Erzeugern außerdem durch die Satzung der Erzeugerorganisationen ermöglicht werden, eine demokratische Kontrolle über die Rechnungslegung und den Haushalt der Organisation auszuüben. Um die Handelsgeschäfte der Erzeugerorganisation zu erleichtern, sollte darüber hinaus festgelegt werden, dass die Satzung einer Erzeugerorganisation den angeschlossenen Erzeugern gestatten kann, direkten Kontakt zu den Käufern zu haben, sofern dieser direkte Kontakt die Aufgabe der Erzeugerorganisation, das Angebot zu bündeln und Erzeugnisse in Verkehr zu bringen, nicht gefährdet und sofern die wesentlichen Elemente eines von der Erzeugerorganisation vorzunehmenden Verkaufs weiterhin im alleinigen Ermessen der Erzeugerorganisation liegen.
Die Satzung einer Erzeugerorganisation kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Mitglieder direkten Kontakt zu den Käufern haben, sofern dieser direkte Kontakt…
Die Erfahrung in verschiedenen Sektoren zeigt, dass die Mitgliedstaaten Branchenverbände auf unterschiedlichen geografischen Ebenen anerkennen können, ohne die…
Die bestehenden Vorschriften über die Begriffsbestimmung und Anerkennung der Erzeugerorganisationen, ihrer Vereinigungen und der Branchenverbände sollten daher…
Falls Abfälle zum Zweck der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder des Recyclings aus der Union ausgeführt werden, sollten die Mitgliedstaaten die in Artikel 50…
Es ist daher angezeigt, die Ziele, Grundsätze und Regeln für die ökologische/biologische Produktion genauer zu formulieren, um so zu mehr Transparenz,…
Damit die Union in Bezug auf den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen weiter wechselseitige Beziehungen zu Drittländern unterhalten kann, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.