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Das Verfahren für die Genehmigung von Änderungen von Produktspezifikationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 sollte vereinfacht werden, indem zwischen Änderungen durch die Union und Standardänderungen unterschieden wird. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip sollten die Mitgliedstaaten dafür zuständig sein, die Standardänderungen zu genehmigen, und die Kommission sollte weiterhin für die Genehmigung von Änderungen der Produktspezifikationen durch die Union zuständig sein. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit vorhanden ist, damit der reibungslose Übergang von den Regeln der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 im Hinblick auf Änderungen der Produktspezifikationen zu den neuen Regeln der vorliegenden Verordnung erleichtert wird.
Absatz 2 erhält folgende Fassung: Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ‚Änderung durch die Union‘ eine Änderung einer Produktspezifikation,…
Artikel 105 erhält folgende Fassung: „Artikel 105 Änderungen der Produktspezifikationen Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ‚Änderung durch…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf die…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung bestimmter Artikel dieser Verordnung herzustellen und um die Hauptkategorien von Daten zu bestimmen, die gemäß…
Die Bewertung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ist ein wichtiger Schritt im Eintragungsverfahrens. Die Mitgliedstaaten verfügen über…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, im Namen der Union, Änderungen der Listen von Erzeugnissen in den Anhängen I und II zu genehmigen, unter der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.