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Die Verfahren für die Eintragung von geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten, die in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 festgelegt sind, sollten gestrafft und vereinfacht werden, um sicherzustellen, dass neue Namen innerhalb kürzerer Fristen eingetragen werden können. Das Einspruchsverfahren sollte vereinfacht werden. In der Einspruchsbegründung sollten die Gründe für den Einspruch und Einzelheiten zu diesen Gründen angegeben werden. Unbeschadet dessen kann die Behörde oder die Person, die den Einspruch eingereicht hat, im Lauf der Konsultationen gemäß Artikel 51 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 weitere Einzelheiten hinzufügen oder genauer ausführen.
In einer Rechtsverordnung nach Absatz 1 ist das Einspruchsverfahren einschließlich der damit verbundenen Fristen, Unterrichtungen sowie der Veröffentlichung von…
Form- und Fristvorgaben für die Einlegung des Einspruchs,
Im Weinsektor sollte der Zeitraum, in dem ein Einspruch eingelegt werden kann, auf drei Monate verlängert werden, um sicherzustellen, dass alle interessierten…
Die Vorschriften für das nationale Verfahren, das Einspruchsverfahren, die Einstufung der Änderungen als Änderungen durch die Union und Standardänderungen,…
für eine geschützte Ursprungsbezeichnung den in Artikel 5 Absatz 1 vorgesehenen Zusammenhang zwischen der Qualität oder den Eigenschaften des Erzeugnisses und…
Ein Einspruch nach Artikel 61 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.