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Für Schutzanträge und Anträge auf Eintragung von geschützten Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten, die vor dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung eingereicht wurden, sowie für die vor dem 1. Januar 2023 getätigten Ausgaben im Rahmen der Beihilferegelungen für Olivenöl und Tafeloliven, Obst und Gemüse, Wein, Bienenzucht und Hopfen, für operationelle Programme anerkannter Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und für Stützungsprogramme im Weinsektor, die gemäß den Artikeln 29 bis 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 errichtet wurden, sollten Übergangsregelungen eingeführt werden.
Soweit nach Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU)…
Die vor dem 7. Dezember 2021 geltenden Vorschriften gelten weiterhin für Anträge auf Schutz, Anträge auf Genehmigung einer Änderung und Anträge auf Löschung von…
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf diese neuen Anforderungen vorbereiten können, sind in der Verordnung (EU) Nr. 283/2013…
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf diese neuen Anforderungen vorbereiten können, sind in der Verordnung (EU) Nr. 284/2013…
Die Vorschriften für das nationale Verfahren, das Einspruchsverfahren, die Einstufung der Änderungen als Änderungen durch die Union und Standardänderungen,…
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, ist es angezeigt, Übergangsregelungen bezüglich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.