Erwägungsgrund 3 32021R2201
Zur Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2021/2208 ist daher eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um seine einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Zur Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2021/2208 ist daher eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um seine einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.