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Der Umfang des Handels mit bestimmten Arten muss überwacht werden, um Daten zu erheben und zu erwägen, ob künftig strengerer Schutz erforderlich sein könnte. Deshalb hat die gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 eingesetzte Wissenschaftliche Prüfgruppe auf ihren ordentlichen Sitzungen in den Jahren 2019 und 2020 verschiedene Arten überprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass die folgenden Taxa in Anhang D der Verordnung aufgenommen werden sollten: Otocryptis wiegmanni, Platysaurus imperator, Tracheloptychus petersi, Zonosaurus maximus, Pseudocerastes spp. (mit Ausnahme der in Anhang B aufgeführten Art) und Atelopus spp. (mit Ausnahme der in Anhang A aufgeführten Art). Die Wissenschaftliche Prüfgruppe ist zudem zu dem Schluss gelangt, dass die folgenden Arten mit einer Anmerkung zur Eingrenzung der von der Aufnahme abgedeckten Arten von Exemplaren in Anhang D aufgenommen werden sollten: Handroanthus spp., Tabebuia spp., Roseodendron spp., Aucoumea klaineana, Rhodiola spp., Boswellia spp., Millettia stuhlmannii, Pterocarpus macrocarpus, Entandrophragma cylindricum, Khaya spp., Okoubaka aubrevillei und Baillonella toxisperma.
Die Wissenschaftliche Prüfgruppe gelangte auf ihren ordentlichen Sitzungen im Jahr 2020 und im Rahmen mehrerer schriftlicher Konsultationen zu dem Schluss, dass…
Die folgenden Arten und Unterarten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der…
Die folgenden Gattungen und Arten, die bisher unter Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus jenem Anhang gestrichen werden, nachdem sie auf…
Die Arten Phyllomedusa sauvagii, Leptodactylus laticeps, Limnonectes macrodon, Rana shqiperica, Ranodon sibiricus, Bolitoglossa dofleini, Cynops ensicauda,…
Die Arten Physignathus cocincinus, Abronia graminea und Ctenosaura quinquecarinata, die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind,…
Die folgenden Familien, Gattungen und Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.