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Die Wissenschaftliche Prüfgruppe ist zu dem Schluss gelangt, dass Gekko badenii, Crotalus spp., Sistrurus spp., Carcinoscorpius rotundicauda, Limulus polyphemus, Tachypleus gigas und Tachypleus tridentatus in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden sollten, dass Santalum album mit Anmerkung §4 in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden sollte und dass Anthoshorea spp., Doona spp., Neohopea spp., Pentacme spp., Richetia spp., Rubroshorea spp., Shorea spp. und Entandrophragma spp. mit Anmerkung §5 in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden sollten.
Der Umfang des Handels mit bestimmten Arten muss überwacht werden, um Daten zu erheben und zu erwägen, ob künftig strengerer Schutz erforderlich sein könnte.…
Die Wissenschaftliche Prüfgruppe gelangte auf ihren ordentlichen Sitzungen im Jahr 2020 und im Rahmen mehrerer schriftlicher Konsultationen zu dem Schluss, dass…
Die Wissenschaftliche Prüfgruppe ist zu dem Schluss gelangt, dass Dipteryx spp. (ausgenommen D. panamensis) mit einer Anmerkung zur Eingrenzung der von der…
Die folgenden Arten und Gattungen wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang B der…
Auf Grundlage der Überprüfung durch die Wissenschaftliche Prüfgruppe sollten in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unter Teratoscincus scincus drei…
Die folgenden Familien, Gattungen und Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.