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Zugleich sollte berücksichtigt werden, dass Bescheinigungen gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Elefanten-Elfenbein seit fast 40 Jahren ausgestellt werden (seit Inkrafttreten der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82) und dass die zuständigen Behörden nach dem Unionsrecht nicht verpflichtet sind, sie regelmäßig zu verlängern. Es ist daher nicht möglich, einen vollständigen Überblick über die ausgestellten Bescheinigungen zu erhalten, und in einigen Fällen können aufgrund der sich im Laufe der Zeit ändernden Verwaltungspraxis Zweifel daran aufkommen, ob das zertifizierte Material der ausgestellten Bescheinigung entspricht. Um einen besseren Beitrag zur kontinuierlichen Bekämpfung des illegalen Handels zu leisten und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine stärkere Kontrolle des Elefanten-Elfenbeinhandels in der Union zu ermöglichen, scheint es daher erforderlich, all diese Bescheinigungen mit einem Ablaufdatum zu versehen. Um zu berücksichtigen, dass Marktteilnehmer und Behörden sich an diese Änderungen anpassen müssen, sollte das Ablaufdatum nach einem Übergangszeitraum von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung festgesetzt werden.
Die in Artikel 48 genannten Bescheinigungen, die Exemplare von Elefanten-Elfenbein betreffen und vor dem 19. Januar 2022 ausgestellt wurden, verlieren ihre…
In Abweichung von Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 beträgt die Frist für die Entscheidung über die Ausstellung von Bescheinigungen bei…
Nach Inkrafttreten der Abschaffung dieser Ausnahmen ist zu erwarten, dass diese Änderungen eine gewisse Zeit lang zu einer Zunahme der Anträge auf…
In Artikel 11 wird folgender Absatz 4a eingefügt: „(4a) Die in Artikel 48 genannten Bescheinigungen, die Exemplare von Elefanten-Elfenbein betreffen und vor dem…
Wie in Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verlangt, ist für jeden Stoff, der mit der vorliegenden Verordnung in Anhang…
Sachverständige und Sachverständigenorganisationen, die aufgrund von § 6 nicht mehr über die erforderliche Zulassung verfügen und deren Befähigung zur Erteilung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.