Erwägungsgrund 11 32006R0865
Die Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 der Kommission vom 30. August 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels muss daher umfassend geändert werden. Angesichts des Umfangs dieser Änderungen und im Interesse der Klarheit sollte diese Verordnung vollständig ersetzt werden.