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Die in Artikel 1 dieser Verordnung genannten Kontingente werden von der Kommission gemäß den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.
Die in Artikel 1 der vorliegenden Verordnung genannten Zollkontingente werden nach den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Zollkontingente werden gemäß den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission verwaltet.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Zollkontingente werden gemäß den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission verwaltet.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Zollkontingente werden gemäß den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission verwaltet.
Die in Artikel 1 genannten Zollkontingente werden nach den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.
Die im Anhang festgelegten Zollkontingente werden nach den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission verwaltet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.