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CCPs in der Union erbringen Dienstleistungen für Clearingmitglieder und deren Kunden mit Sitz in Drittländern, und CCPs in Drittländern erbringen Dienstleistungen für Clearingmitglieder und deren Kunden mit Sitz in der Union. Für eine wirksame Abwicklung international tätiger CCPs ist die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittlandsbehörden erforderlich. Zu diesem Zweck sollte die ESMA Leitlinien zum einschlägigen Inhalt der mit Drittlandsbehörden zu schließenden Kooperationsvereinbarungen bereitstellen. Diese Kooperationsvereinbarungen sollten eine wirksame Planung, Entscheidungsfindung und Koordinierung im Hinblick auf international tätige CCPs sicherstellen. Die nationalen Abwicklungsbehörden sollten unter bestimmten Umständen Abwicklungsverfahren von Drittländern anerkennen und durchsetzen. Auch in Bezug auf Tochterunternehmen von in der Union oder in Drittländern niedergelassenen CCPs, ihren Clearingmitgliedern und deren Kunden sollte eine Zusammenarbeit stattfinden.
Eine in einem Drittstaat ansässige CCP darf nur dann Clearingdienste für in der Union ansässige Clearingmitglieder oder Handelsplätze erbringen, wenn die…
wenn eine CCP in einem oder mehreren Drittländern Dienstleistungen erbringt oder Tochterunternehmen hat, mit den einschlägigen Behörden des Drittlands, in dem…
Angesichts des globalen Charakters von Finanzmärkten sollte die ESMA unmittelbar dafür zuständig sein, in Drittstaaten niedergelassene CCPs anzuerkennen und…
Die Kommission wird darüber wachen, dass die eingegangenen Verpflichtungen von den internationalen Partnern der Union in gleicher Weise umgesetzt werden, und…
Die in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 enthaltenen Aufsichtsbestimmungen für Drittstaaten-CCPs, die Clearingdienste in der Union anbieten, bedürfen ebenfalls…
Angesichts der zunehmend grenzüberschreitenden Dimension der CCPs und der Verflechtungen im Finanzsystem der Union muss die Fähigkeit der Union, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.