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Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden sollten, wenn sie aufgrund dieser Verordnung Entscheidungen oder Maßnahmen treffen, den Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Maßnahmen auf die Finanzstabilität und die Wirtschaftslage in den anderen Mitgliedstaaten stets gebührend Rechnung tragen, in denen die Tätigkeiten der CCP kritisch oder wichtig für die lokalen Finanzmärkte sind, einschließlich der Mitgliedstaaten, in denen Clearingmitglieder und — soweit entsprechende Informationen verfügbar sind — ihre Kunden ansässig sind und in denen verbundene Handelsplätze und Finanzmarktinfrastrukturen, einschließlich interoperabler CCPs, niedergelassen sind.
Folgendes muss so gering wie möglich gehalten werden: die negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen — einschließlich der negativen Auswirkungen auf…
Bei der Wahrnehmung ihrer allgemeinen Aufgaben berücksichtigen zuständige Behörden in gebührender Weise, wie sich ihre Entscheidungen — bei Zugrundelegung der…
Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden sollten, wenn sie aufgrund dieser Richtlinie Entscheidungen oder Maßnahmen treffen, den Auswirkungen ihrer…
Bei der Abwicklung von CCPs sollten das Erfordernis, Verfahren anzuwenden, bei denen die Dringlichkeit der Situation berücksichtigt wird und effiziente, faire…
Um sicherzustellen, dass Abwicklungsmaßnahmen effizient und wirksam ergriffen werden und im Einklang mit den Abwicklungszielen stehen, sollten die…
Im Falle der drohenden Insolvenz einer CCP kann die finanzpolitische Verantwortung vorwiegend bei dem Mitgliedstaat liegen, in dem diese CCP ansässig ist. Daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.