Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Exekutivdirektor wird bei der Verwaltung der Agentur und der Wahrnehmung der Aufgaben nach Artikel 47 Absatz 5 von einem stellvertretenden Exekutivdirektor unterstützt. Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Exekutivdirektors tritt der stellvertretende Exekutivdirektor an dessen Stelle.
Der Verwaltungsrat ernennt den stellvertretende Exekutivdirektor auf Vorschlag des Exekutivdirektors. Der stellvertretende Exekutivdirektor wird auf der Grundlage seiner Leistungen, entsprechender Verwaltungs- und Führungskompetenzen und seiner einschlägigen Berufserfahrung im Asylbereich ernannt. Der Exekutivdirektor schlägt mindestens drei Bewerber für die Stelle des stellvertretenden Exekutivdirektors vor. Der Verwaltungsrat ist befugt, auf Vorschlag des Exekutivdirektors die Amtszeit des stellvertretenden Exekutivdirektors zu verlängern oder den stellvertretenden Exekutivdirektor seines Amtes zu entheben. Artikel 46 Absätze 1, 4, 7 und 9 gilt entsprechend für den stellvertretenden Exekutivdirektor.
Der Exekutivdirektor wird von drei stellvertretenden Exekutivdirektoren unterstützt. Jedem stellvertretenden Exekutivdirektor wird ein eigener konkreter…
Der Exekutivdirektor wird von einem stellvertretenden Exekutivdirektor unterstützt. Der stellvertretende Exekutivdirektor vertritt den Exekutivdirektor außerdem…
Der Exekutivdirektor wird von einem oder mehreren stellvertretenden Exekutivdirektoren unterstützt. In Abwesenheit oder bei Verhinderung des Exekutivdirektors…
Es sollte ein Exekutivdirektor ernannt werden, der die generelle administrative Verwaltung der Behörde und die Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben…
ernennt die stellvertretenden Exekutivdirektoren auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission nach Maßgabe des Artikels 107;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.