Erwägungsgrund 39 32021R2303
Die Agentur sollte eigene Experten als Verbindungsbeamte in einschlägige Drittstaaten entsenden können, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten in Asylangelegenheiten zu verbessern. Vor der Entsendung eines Verbindungsbeamten sollte die Agentur die Menschenrechtslage in dem betreffenden Land bewerten, damit sichergestellt ist, dass das Land die unveräußerlichen Menschenrechtsstandards einhält.