Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die an den Asyl-Unterstützungsteams teilnehmenden Experten sollten die für ihre Aufgaben und Funktionen im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an operativen Maßnahmen erforderliche Schulung abgeschlossen haben. Die Agentur sollte — falls erforderlich und im Vorfeld oder unmittelbar vor der Entsendung — diesen Experten eine Schulung zuteilwerden lassen, die speziell auf die in dem betreffenden Mitgliedstaat (im Folgenden „Einsatzmitgliedstaat“) zu leistende operative und technische Unterstützung abgestimmt ist. Damit Experten, die an Asyl-Unterstützungsteams teilnehmen werden, sich mit der Unterstützung der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz befassen können, ist es wichtig, dass sie eine einschlägige Erfahrung von mindestens einem Jahr aufweisen.
Die Agentur prüft im Wege der hierfür erforderlichen Initiativen, ob die an den Asyl-Unterstützungsteams teilnehmenden Experten, einschließlich der nicht bei…
Die Agentur trägt mit eigenen Experten, einschließlich Experten, die für die Arbeit vor Ort eingestellt und geschult wurden, und Dolmetschern, die zumindest…
Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Schulung von Experten aus allen nationalen Verwaltungen, der Gerichtsbarkeit sowie sonstigen nationalen Behörden,…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des GEAS zu erleichtern und zu verbessern und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des GEAS…
Die Asyl-Unterstützungsteams sollten die Mitgliedstaaten mit operativen und technischen Maßnahmen unterstützen können, einschließlich durch die Bereitstellung…
Um sicherzustellen, dass die Asyl-Unterstützungsteams — einschließlich der aus dem Asyl-Reservepool entsandten Experten — ihre Aufgaben mit den notwendigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.