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Das EASO wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet und nahm am 1. Februar 2011 seine Tätigkeit auf. Das EASO verbessert die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Asylbereich und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des GEAS. Ferner unterstützt das EASO die Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme einem besonders starken Druck ausgesetzt sind. Die Rolle und die Aufgaben des EASO müssen jedoch weiter gestärkt werden, sodass nicht nur die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt wird, sondern auch die Asyl- und Aufnahmesysteme der Mitgliedstaaten verbessert werden und zu ihrem wirksamen Funktionieren beigetragen wird.
Diese Verordnung errichtet eine Asylagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Agentur“). Die Agentur ersetzt das durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010…
Der Fonds sollte die Tätigkeiten des mit der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen…
Angesichts der strukturellen Defizite des GEAS, die durch den unkontrollierten Zustrom einer großen Zahl von Migranten und Asylsuchenden in die Union sichtbar…
Um das Fachwissen der einschlägigen dezentralen Agenturen nutzen zu können, sollte die Kommission sicherstellen, dass deren Kenntnisse und Erfahrungen in ihren…
Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates…
Die Aufgaben des EASO sollten erweitert werden, und um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, sollte es durch eine Agentur mit der Bezeichnung Asylagentur der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.